Kurbeitrag

Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Fischbachau vom 16.10.2010). Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen über den Vermieter eingehoben. Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben und ist ab 1.1.2011 nicht im Übernachtungspreis enthalten.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag und Person:

Personen ab dem vollendetem 18. Lebensjahr - 2,00€

Personen ab dem vollendetem  6. Lebensjahr - 1,00€

Tagungs- und Seminarteilnehmer - 1,00€